Grundversicherung vs. Zusatzversicherung
Die Grundversicherung (OKP) ist obligatorisch und deckt die medizinische Grundversorgung ab. Zusatzversicherungen — geregelt im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) — ergänzen diesen Schutz freiwillig. Der wichtigste Unterschied: Bei der OKP besteht Aufnahmepflicht, bei VVG-Produkten nicht. Versicherer dürfen Gesundheitsfragen stellen, Vorbehalte anbringen oder Anträge ablehnen.
Weitere wesentliche Unterschiede: Zusatzversicherungen haben keine einheitlichen Leistungen — jedes Produkt ist anders gestaltet. Die Prämien richten sich nach Alter, Geschlecht (bei älteren Verträgen) und Gesundheitszustand. Und: Zusatzversicherungen können nicht gleichzeitig mit der Grundversicherung gekündigt werden — die Kündigungsfristen sind separat zu beachten.
Die wichtigsten Zusatzversicherungsarten
🏥 Spitalzusatzversicherung
Die Spitalversicherung ist die populärste Zusatzversicherung in der Schweiz. Sie gibt es in zwei Stufen:
- Halbprivat — Zweibettzimmer, freie Arztwahl im ganzen Kanton, oft auch schweizweit
- Privat — Einzelzimmer, freie Arztwahl, Chefarztbehandlung, weltweiter Schutz
Wer nur in der allgemeinen Abteilung behandelt werden möchte, braucht keine Spitalzusatzversicherung — das deckt die Grundversicherung bereits ab. Eine Spitalzusatzversicherung lohnt sich für Personen, die Wert auf Komfort und freie Arztwahl legen.
🦷 Zahnversicherung
Zahnbehandlungen gehören zu den teuersten Gesundheitskosten, die die Grundversicherung nicht abdeckt. Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt typischerweise 50–80% der Kosten für Kontrollen, Füllungen, Kronen, Brücken und Kieferorthopädie. Jährliche Maximalbeträge liegen meist zwischen CHF 1000 und CHF 5000.
Wichtig: Zahnversicherungen haben oft Wartefristen (3–12 Monate) und schliessen Vorschäden aus. Am besten schliesst man sie bereits für Kinder ab, denn dann gibt es keine Vorerkrankungen und die Prämien sind tief.
🌿 Alternativ- und Komplementärmedizin
Die Grundversicherung deckt fünf komplementärmedizinische Methoden (Akupunktur, anthroposophische Medizin, Homöopathie, Phytotherapie, traditionelle chinesische Medizin) — aber nur wenn sie von einem Schulmediziner mit Zusatzausbildung durchgeführt werden. Wer zu einem eigenständigen Naturheilpraktiker gehen möchte, benötigt eine ambulante Zusatzversicherung für Alternativmedizin.
👓 Ambulante Zusatzversicherung
Ambulante Zusatzversicherungen sind Sammelprodukte, die verschiedene Leistungen bündeln. Typische Bausteine:
- Beiträge an Brillen und Kontaktlinsen (CHF 150–300 pro Jahr)
- Fitnessabo-Zuschüsse (CHF 200–500 pro Jahr)
- Erweiterte Impfungen und Reisemedizin
- Transport und Rettungskosten über OKP-Grenze hinaus
- Beiträge an Präventionskurse (Ernährungsberatung, Yoga)
✈️ Auslandsschutz
Die Grundversicherung deckt Notfallbehandlungen im Ausland — aber nur bis zum doppelten Betrag, den die Behandlung im Wohnkanton kosten würde. In Ländern mit hohen Gesundheitskosten (USA, Japan) reicht das bei weitem nicht. Eine Auslands-Zusatzversicherung schliesst diese Lücke und deckt auch Rücktransporte.
⚠️ Achtung bei Auslandsaufenthalten
Wer länger als 60 Tage am Stück im Ausland ist (Reise, Sabbatical, Fernstudium), sollte die Police genau prüfen. Viele Zusatzversicherungen begrenzen die Deckungsdauer pro Aufenthalt.
Die Gesundheitsprüfung: Was Sie erwartet
Vor dem Abschluss einer Zusatzversicherung füllen Sie einen Gesundheitsfragebogen aus. Typische Fragen betreffen:
- Aktuelle und frühere Erkrankungen (letzte 5–10 Jahre)
- Laufende Behandlungen und Medikamente
- Spitalaufenthalte und Operationen
- Psychische Erkrankungen und Therapien
- Grösse, Gewicht, BMI
Antworten Sie immer wahrheitsgemäss. Falschaussagen können später zur Leistungsverweigerung oder Vertragskündigung führen. Die Kasse kann den Antrag annehmen, mit Vorbehalt annehmen (bestimmte Leistungen ausschliessen) oder ablehnen.
Wann lohnt sich eine Zusatzversicherung?
✅ Empfehlenswert, wenn Sie:
Wert auf höheren Spitalkomfort legen, regelmässig alternative Heilmethoden nutzen, Kinder mit Zahnspangenbedarf haben, häufig ins Ausland reisen oder generell einen erweiterten Schutz wünschen. Je jünger und gesünder Sie beim Abschluss sind, desto besser die Konditionen.
Zusatzversicherung kündigen
Die Kündigung einer Zusatzversicherung richtet sich nach dem Vertrag, nicht nach dem KVG. Typische Kündigungsfristen: 3 Monate vor Vertragsende, oft zum Jahresende. Achtung: Kündigen Sie eine Zusatzversicherung nie, bevor die neue Kasse Ihren Antrag angenommen hat — sonst stehen Sie ohne Schutz da. Das gilt besonders, weil es keine Aufnahmepflicht gibt. Bei einem Kassenwechsel der Grundversicherung bleibt die Zusatzversicherung grundsätzlich bestehen.
Kosten im Überblick
Die Prämien für Zusatzversicherungen variieren stark. Richtwerte pro Monat (Erwachsene, Standardprofil):
- Ambulante Zusatzversicherung: CHF 20–60
- Zahnversicherung: CHF 15–50
- Spital halbprivat: CHF 80–250
- Spital privat: CHF 200–600
- Alternativmedizin: CHF 15–40
Vergleichen Sie sorgfältig: Gleiche Bezeichnungen (z.B. «Komfort») bedeuten bei verschiedenen Kassen nicht dasselbe. Achten Sie auf Maximalbeträge, Selbstbehalte und Kündigungsbedingungen. Unser Glossar erklärt alle relevanten Fachbegriffe.