Was ist die Grundversicherung?
Die Grundversicherung — offiziell obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) — ist das Herzstück des Schweizer Gesundheitswesens. Sie wurde 1996 mit dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) eingeführt und verfolgt ein klares Ziel: Jede Person in der Schweiz soll Zugang zu hochwertiger medizinischer Versorgung haben, unabhängig von Einkommen, Alter oder Gesundheitszustand.
Das bedeutet konkret: Alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz müssen sich innert drei Monaten bei einer zugelassenen Krankenkasse versichern. Neugeborene müssen innert drei Monaten nach Geburt angemeldet werden, wobei der Schutz rückwirkend ab Geburt gilt. Wer aus dem Ausland zuzieht, hat ebenfalls drei Monate Zeit.
ℹ️ Gut zu wissen
Die Aufnahmepflicht gilt nur für die Grundversicherung. Bei Zusatzversicherungen darf die Kasse Gesundheitsprüfungen durchführen und Anträge ablehnen. Deshalb empfehlen Experten, Zusatzversicherungen möglichst früh abzuschliessen.
Der Leistungskatalog im Detail
Der Leistungskatalog ist bei allen rund 50 zugelassenen Krankenkassen identisch. Er wird vom Bundesrat festgelegt und regelmässig angepasst. Die wichtigsten Bereiche:
Ärztliche Behandlungen
Alle medizinisch notwendigen Behandlungen durch zugelassene Ärztinnen und Ärzte sind gedeckt. Dazu zählen Konsultationen, Untersuchungen, Diagnosen und Therapien. Die Kosten werden nach dem Tarmed-Tarif (bzw. dem Nachfolgetarif) abgerechnet. Wichtig: Der Arzt muss auf der kantonalen Zulassungsliste stehen.
Spitalaufenthalte
Die OKP übernimmt Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung eines Listenspitals im Wohnkanton. Wer in ein ausserkantonales Spital möchte (ohne medizinische Notwendigkeit), muss die Differenz allenfalls selbst tragen oder benötigt eine Spitalzusatzversicherung.
Medikamente
Medikamente werden übernommen, sofern sie auf der Spezialitätenliste des BAG stehen und von einem zugelassenen Arzt verschrieben wurden. Generika (wirkstoffgleiche Nachahmerpräparate) sind häufig günstiger — die Kasse kann auf ein Generikum verweisen.
Weitere gedeckte Leistungen
- Physiotherapie — auf ärztliche Verordnung, bis zu 9 Sitzungen (verlängerbar)
- Mutterschaft — Kontrollen, Geburt, Nachsorge, 3 Stillberatungen
- Prävention — bestimmte Impfungen, Krebsvorsorge ab gewissem Alter
- Notfalltransporte — 50% der Kosten, max. CHF 500 pro Jahr
- Laboruntersuchungen — gemäss Analysenliste des BAG
- Rehabilitation — stationär oder ambulant, auf ärztliche Verordnung
- Psychotherapie — seit 2022 auch bei nichtärztlichen Psychotherapeuten (auf Anordnung)
Was die Grundversicherung NICHT abdeckt
Trotz des breiten Leistungskatalogs gibt es klare Lücken. Diese Kosten müssen Sie entweder selbst tragen oder über eine Zusatzversicherung absichern:
- Zahnbehandlungen (ausser bei Unfall oder schwerer Erkrankung)
- Halbprivate/private Spitalabteilung
- Alternativmedizin (nur 5 komplementärmedizinische Methoden sind OKP-pflichtig)
- Sehhilfen für Erwachsene (Kinder: CHF 180 pro Jahr)
- Fitnessbeiträge und Wellnessbehandlungen
- Auslandsbehandlungen über die Notfallversorgung hinaus
Prämienstruktur und Einflussfaktoren
Die Prämien werden jährlich vom BAG genehmigt und müssen kostendeckend sein. Drei Faktoren bestimmen Ihre Prämie:
1. Wohnregion
Die Schweiz ist in rund 43 Prämienregionen eingeteilt. Städtische Gebiete (z.B. Zürich, Genf, Basel) haben tendenziell höhere Prämien als ländliche Regionen. Grund: höhere Arztdichte, mehr Spitalleistungen, höhere Kosten.
2. Altersgruppe
Es gibt drei Kategorien: Kinder (0–18), junge Erwachsene (19–25) und Erwachsene (ab 26). Junge Erwachsene profitieren von reduzierten Prämien. Kinderprämien sind am tiefsten.
3. Versicherungsmodell und Franchise
Wer ein alternatives Versicherungsmodell wählt (Hausarzt, HMO, Telmed) oder eine höhere Franchise, zahlt tiefere Prämien. Die Kombination beider Hebel kann die Monatsprämie um bis zu 40% senken.
💰 Prämienverbilligung nicht vergessen
Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anspruch auf Prämienverbilligung (IPV). Diese wird vom Wohnkanton ausgerichtet. Prüfen Sie Ihren Anspruch — viele Berechtigte beziehen die Verbilligung nicht, obwohl sie Anspruch hätten.
Aufnahmepflicht und Kontrahierungszwang
Die Aufnahmepflicht (Kontrahierungszwang) ist ein zentrales Prinzip der Schweizer Krankenversicherung. Jede zugelassene Kasse muss jede Person in der Grundversicherung aufnehmen — ohne Gesundheitsprüfung, ohne Wartezeit, ohne Zuschlag für Vorerkrankungen. Dieses Solidaritätsprinzip wird durch den Risikoausgleich zwischen den Kassen gestützt.
Grundversicherung optimieren: 5 Tipps
- Prüfen Sie jährlich die neuen Prämien und vergleichen Sie Angebote — unser Wechsel-Guide zeigt wie
- Wählen Sie ein alternatives Versicherungsmodell (Hausarzt, HMO, Telmed) für sofortige Prämienreduktion
- Passen Sie die Franchise an Ihre tatsächlichen Gesundheitskosten an
- Beantragen Sie die kantonale Prämienverbilligung, falls Sie Anspruch haben
- Vergessen Sie nicht: Die Leistungen sind überall gleich — nur Prämie und Service unterscheiden sich
Grundversicherung und Zusatzversicherung — der Unterschied
Viele Versicherte verwechseln Grund- und Zusatzversicherung. Der wichtigste Unterschied: Die Grundversicherung ist Pflicht und der Leistungskatalog einheitlich. Zusatzversicherungen sind freiwillig, individuell gestaltbar und unterliegen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Bei einem Kassenwechsel können Sie die Grundversicherung frei wechseln, die Zusatzversicherung muss separat gekündigt werden.